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Beglaubigung von Urkunden

Der Ärztliche Bezirksverband Schwaben führt als Körperschaft des öffentlichen Rechts ein Dienstsiegel (Art. 7 Abs. 1 Satz 4 Heilberufe-Kammergesetz).

Für unsere Mitglieder fertigen wir Beglaubigungen amtlicher Dokumente im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit an. Bei Antrag durch Vertreter bitten wir um Übergabe einer schriftlichen Vollmacht.
Die Erstellung einer beglaubigten Abschrift ist für Sie kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Beglaubigungen sonstiger Urkunden, die nicht in den Rahmen der Zuständigkeit der Ärztekammern fallen (z. B. Personenstandsurkunden, Eheurkunden), oder auch für sonstige Personen nicht durch uns vorgenommen werden dürfen!

Weiter bitten wir um Beachtung, dass wir Abschriften für den genannten Zweck nur beglaubigen dürfen, wenn keine Umstände zur Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist (Art. 33 Abs. 2 Bay. VwVfG).

Wir fertigen die Beglaubigungen für Sie während unserer Geschäftszeiten an. Eine Terminvereinbarung unter 0821/3256-200 ist erforderlich.